Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
131.11 LPRÉSGeschKR CH-SG

Art. 106 Geschäftsreglement des Kantonsrates (GeschKR) - d) Berichte

III. Verfahren des Kantonsrates - 2. Beratungen - b) Vorlagen
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Art. 106 GeschKR · d) Berichte

1. Berichte werden in der Regel abschnittweise beraten.

2 ...

3. Nach der Spezialdiskussion stellt die Präsidentin oder der Präsident Kenntnisnahme des Berichts fest.

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