Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
125.3 WAG CH-SG

Art. 49 Gesetz über Wahlen und Abstimmungen (WAG) - Inhalt des Stimmzettels a) Abstimmungen

IV. Stimmabgabe - 1. Stimmmaterial
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (120 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 49 WAG · Inhalt des Stimmzettels a) Abstimmungen

1. Der Stimmzettel enthält bei Abstimmungen die Abstimmungsfrage und das Feld zur Beantwortung.

2. Bei einer Abstimmung mit Gegenvorschlag enthält der Stimmzettel zusätzlich eine Stichfrage, ob das Initiativbegehren oder der Gegenvorschlag vorgezogen wird, wenn beide Vorlagen mehr Ja- als Nein-Stimmen erhalten.

← Art. 48 WAG Gesetz über Wahlen und Abstimmungen (WAG) - Geltungsbereich Art. 50 WAG →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →