Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
125.3 WAG CH-SG

Art. 46 Gesetz über Wahlen und Abstimmungen (WAG) - Inhalt

IV. Stimmabgabe - 1. Stimmmaterial
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (120 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 46 WAG · Inhalt

1. Das Stimmmaterial umfasst

a) den Stimmrechtsausweis;

b) die zur Abstimmung gelangenden Vorlagen mit erläuterndem Bericht;

c) den oder die Stimmzettel;

d) die Mitteilung über Fristen, Zustellung und Verfahren der brieflichen, elektronischen und persönlichen Stimmabgabe sowie über Standorte und Öffnungszeiten der Urnen;

e) das Zustellkuvert;

f) das Stimmzettelkuvert;

g) den Hinweis auf die Möglichkeiten zur vorzeitigen Stimmabgabe;

h) bei eidgenössischen Wahlen eine von der Bundeskanzlei, bei kantonalen Wahlen eine von der Staatskanzlei, bei Wahlen der Gemeinden eine von der zuständigen Stelle der Gemeinde erstellte kurze Wahlanleitung.

2. Die Bestimmungen über die elektronische Stimmabgabe bleiben vorbehalten.

← Art. 45 WAG Gesetz über Wahlen und Abstimmungen (WAG) - Geltungsbereich Art. 47 WAG →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →

Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (2)

B.2015.59 · sg (Art. 46 Abs. 2 WaG)
Forest Clearing Permit Upheld, Overall Zoning Plan Overturned Due to RPG Violation
Cited in the reasoning regarding the standing/admissibility of the appeal, although not directly in the final orders, it supports the general admissibility finding implied by the decision to grant the appeal.
B.2015.59 · sg (Art. 46 Abs. 2 des Bundesgesetzes über den Wald, WaG; SR 921.0)
Appeal of Zoning Plan Amendments Conflict with Federal Law Post-Moratorium
Cited in the reasoning section establishing the appellant's standing to appeal, which precedes the decision to grant the appeal.