Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
125.1 RIG CH-SG

Art. 13 Gesetz über Referendum und Initiative (RIG) - Verfassungsvorlagen

ZWEITER TEIL: REFERENDUM IN KANTONALEN ANGELEGENHEITEN - B. Obligatorisches Referendum
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Art. 13 RIG · Verfassungsvorlagen

1. Das obligatorische Referendum über Verfassungsvorlagen richtet sich nach Art. 48 sowie 114 und 116 der Kantonsverfassung vom 10. Juni 2001.

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