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125.1 RIG CH-SG

Art. 12 Gesetz über Referendum und Initiative (RIG) - Referendumsklausel

ZWEITER TEIL: REFERENDUM IN KANTONALEN ANGELEGENHEITEN - A. Referendumspflichtige Erlasse
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Art. 12 RIG · Referendumsklausel

1. Die Unterstellung unter das Referendum ist im Erlass festzuhalten.

2. ...

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