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121.11 BRV CH-SG

Art. 17 Verordnung über das St.Galler Bürgerrecht (BRV) - Vollzugsbeginn

V. Schlussbestimmungen
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Art. 17 BRV · Vollzugsbeginn

1. Dieser Erlass wird ab 1. Januar 2011 angewendet.

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