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121.1 BRG CH-SG

Art. 8 Gesetz über das St.Galler Bürgerrecht (BRG) - Minderjährige

II. Einbürgerung im Allgemeinen - 1. Schweizerinnen und Schweizer
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Art. 8 BRG · Minderjährige

1. Minderjährige werden in die Einbürgerung der gesuchstellenden Person einbezogen, wenn diese die elterliche Sorge ausübt.

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