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121.1 BRG CH-SG

Art. 49 Gesetz über das St.Galler Bürgerrecht (BRG) - Verlust des Schweizer Bürgerrechts

V. Entlassung aus dem Kantons- und Gemeindebürgerrecht - 2. von Amtes wegen
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Art. 49 BRG · Verlust des Schweizer Bürgerrechts

1. Das zuständige Departement spricht die mit dem Verlust des Schweizer Bürgerrechts verbundene Entlassung aus dem Kantons- und Gemeindebürgerrecht aus.

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