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121.1 BRG CH-SG

Art. 48 Gesetz über das St.Galler Bürgerrecht (BRG) - Volljährige Personen unter umfassender Beistandschaft

V. Entlassung aus dem Kantons- und Gemeindebürgerrecht - 1. auf Begehren
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Art. 48 BRG · Volljährige Personen unter umfassender Beistandschaft

1. Volljährige Personen unter umfassender Beistandschaft können mit Zustimmung des Beistandes aus dem Kantons- und Gemeindebürgerrecht entlassen werden.

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