Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
121.1 BRG CH-SG

Art. 27 Gesetz über das St.Galler Bürgerrecht (BRG) - Einspracheentscheid

II. Einbürgerung im Allgemeinen - 3. Verfahren - c) Einsprache
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Art. 27 BRG · Einspracheentscheid

1. Der Einbürgerungsrat entscheidet über die Gültigkeit der Einsprache.

2. Der Einspracheentscheid ist kostenlos.

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