Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
121.1 BRG CH-SG

Art. 25 Gesetz über das St.Galler Bürgerrecht (BRG) - Gültigkeit a) Voraussetzungen

II. Einbürgerung im Allgemeinen - 3. Verfahren - c) Einsprache
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Art. 25 BRG · Gültigkeit a) Voraussetzungen

1. Die Einsprache ist gültig

a) wenn sie innert der Auflagefrist eingereicht wurde und hinreichend begründet ist;

b) soweit sie keine Ausführungen enthält, die gegen das Verbot der Diskriminierung verstossen.

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