121.1
BRG
CH-SG
Art. 25 Gesetz über das St.Galler Bürgerrecht (BRG) - Gültigkeit a) Voraussetzungen
II. Einbürgerung im Allgemeinen - 3. Verfahren - c) Einsprache
Art. 25 BRG · Gültigkeit a) Voraussetzungen
1. Die Einsprache ist gültig
a) wenn sie innert der Auflagefrist eingereicht wurde und hinreichend begründet ist;
b) soweit sie keine Ausführungen enthält, die gegen das Verbot der Diskriminierung verstossen.