121.1
BRG
CH-SG
Art. 16 Gesetz über das St.Galler Bürgerrecht (BRG) - b) Unterlagen
II. Einbürgerung im Allgemeinen - 3. Verfahren - a) Allgemeine Bestimmungen
Art. 16 BRG · b) Unterlagen
1. Das Einbürgerungsgesuch enthält das Bewerbungsschreiben, in dem die Beweggründe für den Erwerb des Bürgerrechts festgehalten sind, eine Fotografie sowie die weiteren vom Einbürgerungsrat verlangten Unterlagen.
2. Die Regierung bezeichnet in der Verordnung die einzureichenden Unterlagen.