Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
117.1 ADGDGA CH-SG

Art. 3 Gesetz über die Amtsdauer (ADG) - Ständerat

I. Amtsdauer
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Art. 3 ADG · Ständerat

1. Die Amtsdauer für die Mitglieder des Ständerates richtet sich nach den Bestimmungen des Bundesrechts über die Amtsdauer des Nationalrates.

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