115.3
CH-SG
Art. 3 Vertrag zwischen den Ständen St.Gallen und Schwyz betreffend die Festsetzung der Staatsgrenze auf dem Zürichsee
Art. 3 Vertrag zwischen den Ständen St.Gallen und Schwyz betreffend die Festsetzung der Staatsgrenze auf dem Zürichsee
1. Zur Erläuterung des gegenwärtigen Vertrages wird demselben eine Karte beigelegt, in welche die in Art. 1 festgesetzte Grenzlinie eingezeichnet ist.