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115.3 CH-SG

Art. 1 Vertrag zwischen den Ständen St.Gallen und Schwyz betreffend die Festsetzung der Staatsgrenze auf dem Zürichsee

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Art. 1 Vertrag zwischen den Ständen St.Gallen und Schwyz betreffend die Festsetzung der Staatsgrenze auf dem Zürichsee

1. Die Staatsgrenze zwischen den beiden Ständen St.Gallen und Schwyz auf dem Zürichsee läuft von dem durch Art. 1 des Staatsvertrages zwischen den hohen Ständen Zürich, Schwyz und St.Gallen bezeichneten, 100 westlich vom Löwenstein liegenden Knotenpunkte über den Löwenstein in einer Bogenlinie von 3100 Meter Radius nach einem in der Mitte zwischen der Ausmündung der Aa und der Jona liegenden Punkte und von da durch die Mitte des Sees bis zur Mitte der Ausmündung des Linthkanals.

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