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115.2 CH-SG

Art. 1 Vertrag zwischen den Ständen St.Gallen, Zürich und Schwyz betreffend die Festsetzung des Knotenpunktes, in welchem die Staatsgrenzen derselben auf dem Zürichsee bei Rapperswil zusammenlaufen

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Art. 1 Vertrag zwischen den Ständen St.Gallen, Zürich und Schwyz betreffend die Festsetzung des Knotenpunktes, in welchem die Staatsgrenzen derselben auf dem Zürichsee bei Rapperswil zusammenlaufen

1. Der Knotenpunkt, in welchem die Grenzen der hohen Stände St.Gallen, Zürich und Schwyz auf dem Zürichsee bei Rapperswil zusammenlaufen, liegt 100' westlich vom Löwenstein.

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