115.1
CH-SG
Art. 1 Vertrag zwischen den Ständen St.Gallen und Zürich betreffend die Festsetzung der Staatsgrenze auf dem Zürichsee bei Rapperswil
Art. 1 Vertrag zwischen den Ständen St.Gallen und Zürich betreffend die Festsetzung der Staatsgrenze auf dem Zürichsee bei Rapperswil
1. Die Staatsgrenze zwischen den beiden Ständen St.Gallen und Zürich auf dem Zürichsee bei Rapperswil läuft von der äussersten Landmarke Nr. LXI am Gestade des Sees zwischen Kempraten und Feldbach in gerader Linie nach einem Punkte, welcher 100' westlich vom Löwenstein entfernt ist.