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113.1 CH-SG

Art. 8 Wappenverordnung - Aufhebung bisherigen Rechts

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Art. 8 Wappenverordnung · Aufhebung bisherigen Rechts

1. Der Regierungsratsbeschluss über das Wappen und die Farben des Kantons vom 28. Juli 1951 wird aufgehoben.

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