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113.1 CH-SG

Art. 4 Wappenverordnung - Andere Zeichen

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Art. 4 Wappenverordnung · Andere Zeichen

1. Flaggen, Wimpel, Abzeichen, Tracht des Standesweibels sowie andere Verwendungsarten des Wappens und der Farben richten sich nach den anerkannten Regeln der Heraldik.

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