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Art. 2 Wappenverordnung · Staatswappen

1. Das Staatswappen zeigt in Grün ein kreuzweise von einem grünen Band umwundenes silbernes Stäbebündel (Fasces) mit fünf nach aussen sich verjüngenden Stäben und durchgehendem, heraldisch rechtsgewendetem Beil. Das Stäbebündel steht in der Regel in einem Schild.

2. Das Stäbebündel ist Sinnbild für Eintracht und Souveränität.

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