Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
111.1 KV CH-SG

Art. 94 Verfassung des Kantons St.Gallen (KV) - Organisation a) Grundlagen

VIII. Gemeinden
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Art. 94 KV · Organisation a) Grundlagen

1. Das Gesetz regelt die politischen Rechte sowie die Grundzüge von Organisation und Finanzhaushalt der Gemeinde.

2. Die Gemeinde erlässt eine Gemeindeordnung, die insbesondere Organisation und Zuständigkeit der Behörden regelt.

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