Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
111.1 KV CH-SG

Art. 92 Verfassung des Kantons St.Gallen (KV) - Schulgemeinde

VIII. Gemeinden
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Art. 92 KV · Schulgemeinde

1. Die Schulgemeinde erfüllt die ihr durch das Gesetz übertragenen Aufgaben im Schul- und Bildungsbereich.

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