111.1
KV
CH-SG
Art. 92 Verfassung des Kantons St.Gallen (KV) - Schulgemeinde
VIII. Gemeinden
Art. 92 KV · Schulgemeinde
1. Die Schulgemeinde erfüllt die ihr durch das Gesetz übertragenen Aufgaben im Schul- und Bildungsbereich.