Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
111.1 KV CH-SG

Art. 80 Verfassung des Kantons St.Gallen (KV) - c) in Staats- und Verwaltungssachen

VI. Behörden - 4. Justiz
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Art. 80 KV · c) in Staats- und Verwaltungssachen

1. Die Rechtspflege in Staats- und Verwaltungssachen wird ausgeübt durch

a) Verwaltungsbehörden des Kantons und der Gemeinden;

b) das Verwaltungsgericht als oberstes Gericht;

c) weitere gerichtliche Instanzen der Verwaltungsrechtspflege.

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