Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
111.1 KV CH-SG

Art. 63 Verfassung des Kantons St.Gallen (KV) - Bestand

VI. Behörden - 2. Kantonsrat
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Art. 63 KV · Bestand

1. Der Kantonsrat besteht aus 120 Mitgliedern.

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