Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
111.1 KV CH-SG

Art. 54 Verfassung des Kantons St.Gallen (KV) - Politische Parteien

V. Politische Rechte - 5. Mitwirkung
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Art. 54 KV · Politische Parteien

1. Die politischen Parteien wirken bei der Meinungs- und Willensbildung mit.

2. Kanton und Gemeinden können sie in dieser Aufgabe unterstützen.

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