Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
111.1 KV CH-SG

Art. 52 Verfassung des Kantons St.Gallen (KV) - Abstimmung in der Gemeinde

V. Politische Rechte - 4. Abstimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (127 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 52 KV · Abstimmung in der Gemeinde

1. Gesetz und Gemeindeordnung bestimmen die Gegenstände, die in der Gemeinde der obligatorischen Abstimmung oder dem fakultativen Referendum unterstehen, sowie Fristen und Verfahren.

← Art. 51 KV Verfassung des Kantons St.Gallen (KV) - Kanton St.Gallen Art. 53 KV →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →