111.1
KV
CH-SG
Art. 52 Verfassung des Kantons St.Gallen (KV) - Abstimmung in der Gemeinde
V. Politische Rechte - 4. Abstimmungen
Art. 52 KV · Abstimmung in der Gemeinde
1. Gesetz und Gemeindeordnung bestimmen die Gegenstände, die in der Gemeinde der obligatorischen Abstimmung oder dem fakultativen Referendum unterstehen, sowie Fristen und Verfahren.