111.1
KV
CH-SG
Art. 51 Verfassung des Kantons St.Gallen (KV) - Mehrheitsentscheid
V. Politische Rechte - 4. Abstimmungen
Art. 51 KV · Mehrheitsentscheid
1. Die Vorlage ist angenommen, wenn sie die Mehrheit der gültigen Stimmen erhalten hat.