Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
111.1 KV CH-SG

Art. 45 Verfassung des Kantons St.Gallen (KV) - Frist

V. Politische Rechte - 3. Initiative
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Art. 45 KV · Frist

1. Die Frist für die Unterschriftensammlung beträgt fünf Monate.

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