Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
111.1 KV CH-SG

Art. 30 Verfassung des Kantons St.Gallen (KV) - Überprüfung

IV. Staatsaufgaben
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Art. 30 KV · Überprüfung

1. Staatsaufgaben sind regelmässig daraufhin zu überprüfen, ob sie notwendig und finanzierbar sind sowie wirtschaftlich und wirksam erfüllt werden.

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