Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
111.1 KV CH-SG

Art. 28 Verfassung des Kantons St.Gallen (KV) - Monopole und Regale

IV. Staatsaufgaben
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Art. 28 KV · Monopole und Regale

1. Der Staat kann, wenn es das öffentliche Interesse erfordert, durch Gesetz Monopole begründen und wahrnehmen.

2. Bestehende Regalrechte und Privatrechte bleiben vorbehalten.

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