Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
111.1 KV CH-SG

Art. 27 Verfassung des Kantons St.Gallen (KV) - Dezentrale Aufgabenerfüllung

IV. Staatsaufgaben
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Art. 27 KV · Dezentrale Aufgabenerfüllung

1. Der Kanton erfüllt Staatsaufgaben dezentral, wenn insbesondere die Art der Aufgabe, wirtschaftlicher Mitteleinsatz oder wirksame Aufgabenerfüllung es verlangen.

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