Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
111.1 KV CH-SG

Art. 20 Verfassung des Kantons St.Gallen (KV) - Land- und Waldwirtschaft

III. Staatsziele
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Art. 20 KV · Land- und Waldwirtschaft

1. Der Staat setzt sich zum Ziel, dass eine leistungsfähige und nachhaltig produzierende Land- und Waldwirtschaft besteht, die ihre vielfältigen Aufgaben für Natur, Mensch und Wirtschaft erfüllen kann.

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