111.1
KV
CH-SG
Art. 13 Verfassung des Kantons St.Gallen (KV) - Schutz der Familie
III. Staatsziele
Art. 13 KV · Schutz der Familie
1. Der Staat setzt sich zum Ziel, die Familie zu schützen und zu fördern.
2. Er fördert insbesondere geeignete Bedingungen für die Kinderbetreuung.