Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
111.1 KV CH-SG

Art. 13 Verfassung des Kantons St.Gallen (KV) - Schutz der Familie

III. Staatsziele
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Art. 13 KV · Schutz der Familie

1. Der Staat setzt sich zum Ziel, die Familie zu schützen und zu fördern.

2. Er fördert insbesondere geeignete Bedingungen für die Kinderbetreuung.

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