Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
111.1 KV CH-SG

Art. 126 Verfassung des Kantons St.Gallen (KV) - Vollzugsbeginn

XII. Schlussbestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (127 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 126 KV · Vollzugsbeginn

1. Diese Verfassung wird ab 1. Januar 2003 angewendet.

← Art. 125 KV Verfassung des Kantons St.Gallen (KV) - Kanton St.Gallen

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →