Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
111.1 KV CH-SG

Art. 12 Verfassung des Kantons St.Gallen (KV) - Soziale Sicherung

III. Staatsziele
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Art. 12 KV · Soziale Sicherung

1. Der Staat setzt sich in Ergänzung zu persönlicher Verantwortung und privater Initiative die soziale Sicherung der Bevölkerung, namentlich von Familien, Kindern, Jugendlichen, Alleinstehenden, Betagten und Behinderten, zum Ziel.

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