Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
111.1 KV CH-SG

Art. 113 Verfassung des Kantons St.Gallen (KV) - Einleitung

XI. Revision der Verfassung - 2. Gesamtrevision
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Art. 113 KV · Einleitung

1. Das Verfahren der Gesamtrevision der Kantonsverfassung wird mit einem Beschluss des Kantonsrates oder einer Verfassungsinitiative eingeleitet.

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