Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
111.1 KV CH-SG

Art. 110 Verfassung des Kantons St.Gallen (KV) - Autonomie

X. Öffentlich-rechtlich anerkannte Religionsgemeinschaften
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Art. 110 KV · Autonomie

1. Die Religionsgemeinschaften sind autonom.

2. Das Gesetz kann ihnen Steuerhoheit gewähren und den Steuerbezug durch den Staat vorsehen.

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