Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
111.1 KV CH-SG

Art. 11 Verfassung des Kantons St.Gallen (KV) - Kultur

III. Staatsziele
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Art. 11 KV · Kultur

1. Der Staat setzt sich zum Ziel, dass

a) kulturelle Werte geschaffen und entfaltet werden;

b) kulturelles Erbe bewahrt und überliefert wird;

c) zeitgenössisches Kulturschaffen vermittelt wird.

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