Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
111.1 KV CH-SG

Art. 101 Verfassung des Kantons St.Gallen (KV) - Grundsatz

IX. Einbürgerung
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Art. 101 KV · Grundsatz

1. Das Gemeindebürgerrecht der politischen Gemeinde ist Grundlage des Kantonsbürgerrechts.

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