Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
111.1 KV CH-SG

Art. 1 Verfassung des Kantons St.Gallen (KV) - Kanton St.Gallen

I. Allgemeine Bestimmungen
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Art. 1 KV · Kanton St.Gallen

1. Der Kanton St.Gallen ist ein Gliedstaat der Schweizerischen Eidgenossenschaft.

2. Er ist ein auf christlich-humanistischer Grundlage gewachsener freiheitlicher, demokratischer und sozialer Rechtsstaat.

3. Er arbeitet aktiv mit dem Bund, mit anderen Kantonen und mit dem Ausland zusammen.

4. Hauptstadt ist St.Gallen.

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