111.1
KV
CH-SG
Art. 1 Verfassung des Kantons St.Gallen (KV) - Kanton St.Gallen
I. Allgemeine Bestimmungen
Art. 1 KV · Kanton St.Gallen
1. Der Kanton St.Gallen ist ein Gliedstaat der Schweizerischen Eidgenossenschaft.
2. Er ist ein auf christlich-humanistischer Grundlage gewachsener freiheitlicher, demokratischer und sozialer Rechtsstaat.
3. Er arbeitet aktiv mit dem Bund, mit anderen Kantonen und mit dem Ausland zusammen.
4. Hauptstadt ist St.Gallen.