975.611
ABSUBMG
CH-OW
Art. 6 Ausführungsbestimmungen zum Submissionsgesetz (AB SubmG) - Beteiligte Unternehmen
Anbieterin und Anbieter
Art. 6 AB SubmG · Beteiligte Unternehmen
1. Die Auftraggeberin oder der Auftraggeber kann von der Anbieterin oder vom Anbieter folgende Angaben verlangen
a. Art und Umfang von Leistungen, die untervergeben werden sollen;
b. Name und Sitz der an der Ausführung beteiligten Unternehmen;
c. Nachweis der Eignung dieser Unternehmen.