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975.611 ABSUBMG CH-OW

Art. 35 Ausführungsbestimmungen zum Submissionsgesetz (AB SubmG) - Widerruf des Zuschlags

Zuschlag des Auftrags
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Art. 35 AB SubmG · Widerruf des Zuschlags

1. Der Zuschlag kann unter den Voraussetzungen von Art. 27 dieser Ausführungsbestimmungen widerrufen werden.

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