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Art. 3 Ausführungsbestimmungen zum Submissionsgesetz (AB SubmG) - Bauaufträge

Anwendungsbereich
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Art. 3 AB SubmG · Bauaufträge

1. Unter das Bauhauptgewerbe fallen alle Arbeiten für die tragenden Elemente eines Bauwerks. Die übrigen Arbeiten gehören zum Baunebengewerbe.

2. In dem von Staatsverträgen nicht erfassten Bereich wird das anzuwendende Verfahren gemäss dem Wert des einzelnen Auftrags festgelegt.

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