Art. 27 Ausführungsbestimmungen zum Submissionsgesetz (AB SubmG) - Ausschlussgründe
Art. 27 AB SubmG · Ausschlussgründe
1. Eine Anbieterin oder ein Anbieter wird von der Teilnahme insbesondere ausgeschlossen, wenn sie oder er
a. die geforderten Eignungskriterien nicht oder nicht mehr erfüllt;
b. der Auftraggeberin oder dem Auftraggeber falsche Auskünfte erteilt hat;
c. Steuern oder Sozialabgaben nicht bezahlt hat;
d. den Grundsätzen von Art. 11 Bst. e, f und g IVöB Arbeitsschutzbestimmungen, Arbeitsbedingungen, Gleichbehandlung von Mann und Frau, Vertraulichkeit von Informationen) nicht nachkommt;
e. Abreden getroffen hat, die den wirksamen Wettbewerb beseitigen oder erheblich beeinträchtigen;
f. sich in einem Konkursverfahren befindet;
g. sich beruflich fehlverhalten hat und dies in einem gerichtlichen Verfahren festgestellt worden ist;
h. wesentliche Formerfordernisse verletzt hat, insbesondere durch Nichteinhaltung der Eingabefrist, fehlende Unterschrift, Unvollständigkeit des Angebots oder Änderung der Ausschreibungsunterlagen.