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Art. 24 Ausführungsbestimmungen zum Submissionsgesetz (AB SubmG) - Einreichung des Antrags auf Teilnahme

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Art. 24 AB SubmG · Einreichung des Antrags auf Teilnahme

1. Der Antrag auf Teilnahme im selektiven Verfahren muss innerhalb der Frist schriftlich, durch direkte Übergabe, per Post, oder, soweit die Auftraggeberin oder der Auftraggeber dies zulässt, per Fax oder elektronische Übermittlung erfolgen und vollständig bei der in der Ausschreibung genannten Stelle eintreffen.

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