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Art. 23 Ausführungsbestimmungen zum Submissionsgesetz (AB SubmG) - Einreichung des Angebots

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Art. 23 AB SubmG · Einreichung des Angebots

1. Das Angebot muss innerhalb der Frist schriftlich, durch direkte Übergabe oder per Post vollständig bei der in der Ausschreibung genannten Stelle eintreffen.

2. Das Angebot muss mit der rechtsgültigen oder beglaubigten Unterschrift versehen sein.

3. Das Angebot darf nach Ablauf der Frist nicht mehr geändert werden.

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Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)

VVGE.2003.04.Nr.52 · ow (Art. 23 Abs. 2 AB SubmG)
Procurement Award Annulled Due to Procedural Errors and Invalid Bid
Cited as requiring offers to be signed.