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Art. 14 Ausführungsbestimmungen zum Submissionsgesetz (AB SubmG) - Ausschreibungsunterlagen

Ausschreibung
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Art. 14 AB SubmG · Ausschreibungsunterlagen

1. Die Ausschreibungsunterlagen enthalten mindestens

a. Name und Adresse der Auftraggeberin oder des Auftraggebers;

b. Gegenstand und Umfang des Auftrags;

c. Stelle, wo zusätzliche Auskünfte verlangt werden können;

d. Sprache der Angebote und Unterlagen;

e. Adresse und Frist für die Einreichung des Antrags auf Teilnahme im selektiven Verfahren oder für die Einreichung des Angebots;

f. Dauer der Verbindlichkeit des Angebots;

g. Eignungskriterien und zu erbringende Nachweise;

h. besondere Bedingungen betreffend Varianten, Teilangebote und Bildung von Losen;

i. Zuschlagskriterien sowie deren Rangordnung oder Gewichtung;

k. Zahlungsbedingungen.

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Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)

VVGE.2003.04.Nr.51 · ow (Art. 12 und Art. 14 AB SubmG)
Procurement Award Upheld: Lump-Sum Offer Preference Validated
Cited to establish the requirements for tender documents and their content.