975.611
ABSUBMG
CH-OW
Art. 14 Ausführungsbestimmungen zum Submissionsgesetz (AB SubmG) - Ausschreibungsunterlagen
Ausschreibung
Art. 14 AB SubmG · Ausschreibungsunterlagen
1. Die Ausschreibungsunterlagen enthalten mindestens
a. Name und Adresse der Auftraggeberin oder des Auftraggebers;
b. Gegenstand und Umfang des Auftrags;
c. Stelle, wo zusätzliche Auskünfte verlangt werden können;
d. Sprache der Angebote und Unterlagen;
e. Adresse und Frist für die Einreichung des Antrags auf Teilnahme im selektiven Verfahren oder für die Einreichung des Angebots;
f. Dauer der Verbindlichkeit des Angebots;
g. Eignungskriterien und zu erbringende Nachweise;
h. besondere Bedingungen betreffend Varianten, Teilangebote und Bildung von Losen;
i. Zuschlagskriterien sowie deren Rangordnung oder Gewichtung;
k. Zahlungsbedingungen.
Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)
VVGE.2003.04.Nr.51 · ow (Art. 12 und Art. 14 AB SubmG)
Procurement Award Upheld: Lump-Sum Offer Preference Validated
Cited to establish the requirements for tender documents and their content.