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Art. 13 Ausführungsbestimmungen zum Submissionsgesetz (AB SubmG) - Sprache

Ausschreibung
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Art. 13 AB SubmG · Sprache

1. Die Ausschreibung hat in deutscher Sprache zu erfolgen.

2. Einer Ausschreibung im Staatsvertragsbereich muss zusätzlich eine Zusammenfassung in französischer Sprache beigefügt werden.

3. Die Zusammenfassung enthält folgende Angaben

a. Name und Adresse der Auftraggeberin oder des Auftraggebers;

b. geforderte Leistung;

c. Frist für den Antrag auf Teilnahme im selektiven Verfahren oder für die Angebotsabgabe;

d. Adresse, wo die Ausschreibungsunterlagen verlangt werden können.

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