Art. 12 Ausführungsbestimmungen zum Submissionsgesetz (AB SubmG) - Angaben
Art. 12 AB SubmG · Angaben
1. Die Ausschreibung enthält mindestens folgende Angaben
a. Name und Anschrift der Auftraggeberin oder des Auftraggebers;
b. Verfahrensart;
c. Gegenstand und Umfang des Auftrags, einschliesslich Optionen für zusätzliche Leistungen;
d. Informationen über Varianten und Daueraufträge;
e. Zeitpunkt der Ausschreibung von Nebenarbeiten;
f. Ausführungs- und Liefertermin;
g. Eignungskriterien, verlangte finanzielle Garantien und Angaben, wenn keine Ausschreibungsunterlagen abgegeben werden;
h. Bezugsstelle und Preis der Unterlagen;
i. Adresse und Frist für die Einreichung des Antrags auf Teilnahme im selektiven Verfahren oder für die Einreichung des Angebots;
k. Hinweis, ob der Auftrag dem Staatsvertragsbereich unterstellt ist;
l. Ausschluss oder Einschränkung von Angeboten von Arbeits- oder Bietergemeinschaften;
m. Zuschlagskriterien sowie deren Rangordnung oder Gewichtung, wenn keine Ausschreibungsunterlagen abgegeben werden.