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Art. 10 Ausführungsbestimmungen zum Submissionsgesetz (AB SubmG) - Form

Ausschreibung
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Art. 10 AB SubmG · Form

1. Im offenen und selektiven Verfahren erfolgt die Ausschreibung von Aufträgen mindestens im kantonalen Amtsblatt.

2. Im Staatsvertragsbereich wird zusätzlich mindestens die Zusammenfassung der Ausschreibung im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) oder auf einer gemeinsamen elektronischen Plattform von Bund und Kantonen veröffentlicht.

3. Im Einladungsverfahren sowie im freihändigen Verfahren erfolgt die Einladung zur Offertstellung durch direkte Mitteilung. Im freihändigen Verfahren kann dies formlos erfolgen.

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